Pressemitteilungen
Inbetriebnahme eines neuen Hauptsammlers in Merseburg entlang der Klia
Informationen zur Durchführung der Fäkalschlammentsorgung im Verbandsgebiet des AZV Merseburg für das Jahr 2010
Dem Abwasserzweckverband Merseburg (AZV Merseburg) obliegt die Fäkalschlammentsorgung aus Kleinkläranlagen und die Entsorgung von Fäkalabwasser aus abflusslosen Sammelgruben in den zum Verbandsgebiet gehörenden Städten und Gemeinden Goethestadt Bad Lauchstädt (mit OT Schafstädt, OT Klobikau, OT Milzau und OT Großgräfendorf), Braunsbedra OT Frankleben, Merseburg (mit OT Beuna (Geiseltal), OT Geusa, OT Meuschau und OT Trebnitz), Mücheln (Geiseltal) (OT Langeneichstädt, OT Oechlitz und OT Wünsch) und Schkopau (mit OT Ermlitz, OT Knapendorf und OT Korbetha). Entsprechend § 151 des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit den §§ 15 und 16 der Abwasserbeseitigungssatzung des AZV Merseburg vom 13.11.2008 ist jeder Eigentümer eines im Verbandsgebiet des AZV Merseburg liegenden Grundstückes verpflichtet, den auf seinem Grundstück anfallenden Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen nach Bedarf, jedoch mindestens einmal pro Jahr und alles Fäkalabwasser aus abflusslosen Sammelgruben ausschließlich durch den A ZV Merseburg oder ein durch ihn beauftragtes Entsorgungsunternehmen beseitigen zu lassen. Mit der Durchführung dieser Aufgabe hat der AZV Merseburg die Entsorgungsfirma Rakowski Dienstleistungen GmbH aus Könnern beauftragt. Die Auswahl erfolgte nach einer durchgeführten Ausschreibung unter Berücksichtigung der kostengünstigsten Variante. Das vorgenannte Entsorgungsunternehmen hat nach Vorgabe des AZV Merseburg den Jahrestourenplan abzuarbeiten. Darin sind nachfolgend aufgeführte Entsorgungszeiträume für die jeweiligen Städte, Gemeinden und Ortsteile vorgesehen.
Stadt/Gemeinde/Ortsteil |
Entsorgungszeitraum |
Milzau |
01.03. - 05.03.2010 |
Klobikau |
08.03. - 08.04.2010 |
Schafstädt |
13.04. - 07.05.2010 |
Goethestadt Bad Lauchstädt |
10.05. - 18.06.2010 |
Knapendorf |
21.06. - 02.07.2010 |
Ermlitz |
05.07. - 23.07.2010 |
Schkopau |
26.07. - 06.08.2010 |
Oechlitz; Langeneichstädt, Wünsch, |
09.08. - 13.08.2010 |
Frankleben |
16.08. - 27.08.2010 |
Geusa |
30.08. - 10.09.2010 |
Merseburg, Meuschau, Trebnitz |
13.09. - 15.10.2010 |
Beuna/Geiseltal |
18.10. - 29.10.2010 |
Die terminliche Abstimmung zur Fäkalschlammentsorgung der Kleinkläranlage der Grundstücke ist entsprechend o.g. Tourenplanes vom Grundstückseigentümer mit den verantwortlichen Mitarbeitern der Entsorgungsfirma Rakowski Dienstleistungen GmbH Telefon: (034691) 21096, wochentags in der Zeit von 6.00 bis 16.00 Uhr direkt vorzunehmen. Die Abfuhr von Fäkalabwasser aus abflusslosen Sammelgruben ist terminlich bei Bedarf unabhängig o.g. Entsorgungstermine zu vereinbaren. Dem Entsorgungsunternehmen ist freier Zugang zu den Entwässerungsanlagen zu gewähren, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden kann. Sollte zum vorgesehenen Entsorgungszeitraum keine Abfuhr möglich sein oder in 2010 für Ihr Grundstück ein zentraler Anschluss an die öffentliche Verbandsanlage hergestellt werden, ist die rechtzeitige Information an das Entsorgungsunternehmen oder den AZV erforderlich. Als Nachweis der regelmäßigen Entsorgung wird ein Entsorgungsbegleitschein im Original übergeben, aus dem u.a. die entsorgte Menge hervorgeht. Der Begleitschein ist vom jeweiligen Grundstückseigentümer bzw. dessen Bevollmächtigten zu unterschreiben und gilt als Abrechnungsgrundlage der entsorgten Fäkalschlammmenge bzw. Fäkalabwassermenge. Fragen zur Durchführung der regelmäßigen Fäkalschlammentsorgung und Abfuhr von Fäkalabwasser aus abflusslosen Sammelgruben beantworten die Mitarbeiter des AZV Merseburg unter der Telefonnummer (03461) 547970 23 wochentags in der Zeit von 06.45 bis 15.30 Uhr.
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